Regeln 1. Wettfahrtregeln
Es gelten:
1.1 Die "Regeln", wie in den WR 2009-2012 der ISAF definiert, einschliesslich der Zusätze von Swiss Sailing.
1.2 Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt und seine lokalen Ergänzungen.
1.3 Die Klassenvorschriften der startenden Klassen
1.4 Die vorliegenden Segelanweisungen des SCH
2. Mitteilungen an die Teilnehmer
2.1 Mitteilungen an die Teilnehmer werden am offiziellen Anschlagbrett links der Eingangstür des Regattabüros („Bienenhaus") veröffentlicht.
3. Änderungen der Segelanweisungen
3.1 Jede Änderung der Segelanweisungen wird bis zum Skippermeeting des Tages, für den sie Gültigkeit hat, am offiziellen Anschlagbrett angeschlagen.
3.2 Änderungen, die den Zeitplan der Wettfahrten betreffen, werden vor 19.00 Uhr des Vortages angeschlagen.
4. Signale an Land
4.1 Signale an Land werden am Flaggenmast des Startschiffes gesetzt. Dieses befindet sich während des Anlasses am Ausleger der Wasserungsrampe/Krananlage.
Signale:
- L Eine Bekanntmachung für die Teilnehmer wurde am offiziellen Anschlagbrett ausgehängt
- B Anfang und Ende der Protestfrist
- AP Weitere Wettfahrten sind verschoben. Ein Ankündigungssignal oder ein anderes Signal erfolgt frühestens 30 Minuten nach dem Streichen
- AP über A Heute keine Wettfahrt mehr
5. Wettfahrtprogramm
5.1 Skippermeeting:
Samstag: 12.30 Uhr
Sonntag: 09.00 Uhr
5.2 Erster Start:
Samstag: 13.30 Uhr
Sonntag: 10.00 Uhr
5.3 Anzahl Wettfahrten und letzte Startmöglichkeit: liegen im Ermessen des Wettfahrtleiters und werden nach
Möglichkeit am Skippermeeting bekanntgegeben
6. Regattabahn
6.1 Kurse gemäss Kursplan (Anhang). Die Signalisation auf dem Startschiff erfolgt mit schwarzen Buchstaben auf weissen Tafeln.
6.2 Die Bahnmarken werden immer Backbord gerundet.
7. Bahnmarken
7.1 Die Bahnmarken bestehen aus Orangen, zylinderförmigen Bojen.
7.2 Die Bahnmarken tragen die Nummern 1-3, beginnend bei der Luvmarke (Ausnahme: Ersatz- und Hilfsbahnmarken).
7.3 Je nach Windverhältnissen können die Bahnmarken erst nach dem Startsignal gesetzt werden.
8. Start
8.1 Der Start erfolgt gemäss Regel 26:
8.2 Die Startlinie liegt zwischen einer Bahnmarke oder Begrenzungsmarke und der Peilstange im hinteren Drittel des Startbootes.
8.3 Bei mehreren startenden Klassen ist das Startsignal einer Klasse gleichzeitig das Ankündigungssignal für die nächste startende Klasse. Die Startreihenfolge wird am Skippermeeting bekannt gegeben.
8.4 Bei einem allgemeinen Frühstart startet die betroffene Klasse am Schluss der startenden Klassen.
9. Bahnänderung nach dem Start
9.1 Eine Änderung der Bahn nach dem Start wird angezeigt, bevor das führende Boot den Schenkel begonnen hat, auch wenn zu diesem Zeitpunkt die neue Bahnmarke noch nicht auf Position ist. Es wird mit einer grünen Dreieck-Flagge angezeigt, wenn die nächste Marke nach steuerbord verschoben wurde und mit einer roten Rechteck-Flagge, wenn die Verschiebung nach backbord erfolgte. Um das ursprüngliche Bahnschema zu erhalten, können auch die weiteren Bahnmarken verlegt werden.
10. Ziel
10.1 Die Ziellinie liegt zwischen der Peilstange im hinteren Drittel des Zielbootes und einer Bahnmarke oder Begrenzungsmarke.
10.2 Flagge T auf dem Zielboot bedeutet: zurück ins Startgebiet, ein neuer Start ist vorgesehen.
11. Strafsystem
11.1 Es gilt Regel 44.2 - Zwei-Drehungen-Strafe.
11.2 Es gelten Regel 67 oder Anhang P, sofern dies am Schwarzen Brett angeschlagen ist. Vorgehen bei Regel 67 wird am Skippermeeting bekannt gegeben (z.B. Jury meldet Vergehen an RL und RL disqualifiziert fehlbares Boot).
12. Zeitlimit
12.1 Boote, die nicht innerhalb von 150% der Laufzeit des ersten Bootes durchs Ziel gehen, werden als DNF gewertet. Dies ändert Regel 35 und Anhang A4.1
12.2 Für Regatten mit Ausgleichswertung können spezielle Regelungen getroffen werden.
13. Proteste und Anträge auf Wiedergutmachung
13.1 Proteste sind schriftlich auf den im Wettfahrtbüro erhältlichen, offiziellen Formularen abzufassen und dort innerhalb der Protestfrist einzureichen.
13.2 Die Protestfrist beträgt 60 Min. nach dem Zieldurchgang des letzten Bootes der letzten Wettfahrt des Tages.
13.3 Mitteilungen an die Teilnehmer über Proteste der Wettfahrtleitung oder der Jury werden am Anschlagbrett im Sinne von WR Regel 61 .l.b) angeschlagen.
13.4 Proteste werden, wenn möglich, in der Reihenfolge des Eingangs verhandelt. Beginn und Reihenfolge werden am Anschlagbrett spätestens 30 Minuten nach Ende der Protestfrist ausgehängt. Protestparteien und Zeugen haben sich zur angegebenen Zeit vor dem Verhandlungsraum bereitzuhalten.
13.5 Am letzten Regattatag kann eine Wiederaufnahme einer Verhandlung bis spätestens am Ende der Protestfrist eingereicht werden, wenn die beantragende Partei am Vortag über die Entscheidung orientiert war, bzw. bis spätestens eine halbe Stunde nach Eröffnung der Entscheidung an diesem Tag. Dies ändert Regel 66 der WR.
14. Wertung
14.1 Es gilt das Low-Point Wertungssystem (Anhang A der WR).
14.2 Ab der 4. gültigen Wettfahrt wird das schlechteste Resultat gestrichen.
15. Sicherheitsbestimmungen
15.1 Ein Boot, das die Wettfahrt aufgibt, muss dies unverzüglich der Wettfahrtleitung oder dem Wettfahrtbüro bekanntgeben.
15.2 Der vorgeschriebene Abstand von 50 m zu Kursschiffen ist einzuhalten.
15.3 Die Flagge „Y" „Auftriebshilfe obligatorisch" kann jederzeit von der Wettfahrtsleitung gesetzt werden und gilt so lange bis die Flagge gestrichen wird. Bei Verstoss gegen diese Regel ist die Wettfahrtsleitung berechtigt, das Boot der betroffenen Mannschaft zu disqualifizieren.
16. Begleitboote
16.1 Boote der Mannschaftsführer, Trainer und anderer Begleitpersonen müssen vom Vorbereitungssignal des ersten Startes bis zum Zieldurchgang des letzten Bootes oder bis zum Abbruch der Wettfahrt einen Abstand von mindestens 100 m zum Regattafeld einhalten.
17. Funkmitteilungen
17.1 Ein Boot darf während der Wettfahrt keine Funkmitteilungen aussenden oder erhalten, wenn diese nicht für alle Teilnehmer zugänglich sind. Diese Einschränkung gilt auch für Mobiltelefone.
18. Haftung
18.1 Es liegt in der alleinigen Verantwortung jedes Teilnehmer zu entscheiden, ob er startet, eine Wettfahrt fortsetzt und beendet oder gegebenenfalls aufgibt (siehe WR Regel 4).
18.2 Durch die Meldung und Teilnahme verzichtet jeder Teilnehmer auf die Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen jeder Art gegenüber dem veranstaltenden Club und den für die Durchführung verantwortlichen Personen.
19. Versicherung
Jedes teilnehmende Boot muss über eine ausreichende Haftpflichtversicherung mit Gültigkeit für Wettfahrten verfügen.
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